Praktisch und leicht: Impfzertifikat auf Chipkarte

Um Corona-Impfungen zu dokumentieren, erhält jede geimpfte Person ein Impfzertifikat. Dank des digitalen Impfnachweises erhalten Geimpfte zusätzlich die Möglichkeit, verschiedene Informationen zur COVID-Impfung mit einem Smartphone zu verwalten und bei Bedarf durch Behörden oder andere Gewerbetreibende prüfen zu lassen. Doch was ist zu tun, wenn der Smartphone-Akku alle ist und man den digitalen Impfnachweis nicht vorweisen kann? Damit es gar nicht erst dazu kommt, bieten viele Anbieter den Impfnachweis in Form einer praktischen  Chipkarte an. Das Impfzertifikat auf Chipkarte ist somit eine gute Möglichkeit, den Impfstatus analog nachzuweisen.


Praktisch und leicht: Impfzertifikat auf Chipkarte

Den digitalen Impfnachweis erhalten geimpfte Personen sowohl in der Arztpraxis, im Impfzentrum oder einer Apotheke zumeist in Form eines Papierausdrucks, auf dem sich wiederum ein QR-Code befindet. Dieser QR-Code im Impfnachweis kann anschließend sowohl in der CovPass-App als auch der Corona Warn-App gescannt werden, um die eigentliche, digitale Impfbescheinigung auf dem Smartphone abzuspeichern. Nun erhält man das Impfzertifikat aber auch auf Chipkarte – ideal für Gastronomie, Veranstaltungen, Hotels oder Urlaub:

Impfzertifikat auf Chipkarte: Angebote und Preise

Das digitale Impfzertifikat dient als Nachweis, dass man eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat. Aktuell ist das besonders wichtig, um beispielsweise die Corona-Einschränkungen nicht mehr einhalten zu müssen. Das Vorweisen eines negativen Corona-Tests bei Veranstaltungen oder Dienstleistungen ist daher in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Im Rahmen der 2G- oder 3G-Regel kann man den digitalen Impfnachweis in der App bequem nutzen, um den Impfstatus ohne Smartphone nachweisen zu können. Doch was ist, wenn der Akku leer ist?

Wie funktioniert das Impfzertifikat auf Chipkarte?

Eine Lösung haben mittlerweile einige Anbieter entwickelt, indem sie das Impfzertifikat auf Chipkarte anbieten.

Praktisch und leicht: Impfzertifikat auf Chipkarte
Praktisch und leicht: Impfzertifikat auf Chipkarte

Hierfür wird einfach der QR-Code des Impfzertifikats auf eine praktische Chipkarte im klassischen Scheckkartenformat aufgedruckt, so dass man den Impfstatus auch ohne Papierkram oder Smartphone nachweisen kann. Ideal also, wenn der Akku des Smartphones leer ist oder man das Smartphone einfach zuhause lassen möchte. Mit einem günstigen Preis von rund 10,- Euro (je nach Anbieter) sind die Chipkarten für den Impfnachweis sogar ziemlich erschwinglich, so dass das Impfzertifikat auf Chipkarte für jeden immer dabei sein kann. Kauftipp: Viele Anbieter bieten ein Doppelpack des Impfzertifikats auf Karte an, dass man die Scheckkarte zum Impfnachweis gleich in mehreren Kleidungsstücken oder Accessoires mit sich führen kann.

Chipkarte mit Impfstatus
Der QR-Code auf der Chipkarte kann dann ganz einfach mit der offiziellen CovPassCheck-App ausgelesen werden, so dass Behörden, Gewerbetreibende und Veranstalter den aktuellen Impfstatus wie gewohnt prüfen können.

Auch ältere Menschen, die im Rahmen der Corona-Regelungen den Impfstatus im Alltag immer wieder nachweisen müssen und teilweise gar kein Mobiltelefon besitzen, werden von der kompakten und leichten Chipkarte profitieren. Der QR-Code auf der Chipkarte kann dann ganz einfach mit der offiziellen CovPassCheck-App ausgelesen werden, so dass Behörden, Gewerbetreibende und Veranstalter den aktuellen Impfstatus wie gewohnt prüfen können. Hat man sich für einen Onlineshop entschieden, ist der Weg zum analogen Impfnachweis nicht mehr weit. In der Regel muss man hierfür nur den QR-Code des Impfzertifikats per Foto, Screenshot oder in Form einer pdf.-Datei hochladen und schon wird die Impfkarte gedruckt und versandt. Tipp: Damit man im Zweifel auch die Identität nachweisen kann, ist natürlich das Mitführen von weiteren Ausweisdokumenten, etwa dem Personalausweis, Führerschein oder Reisepass, zu empfehlen.

Was ist die 3G-Regel

Die so genannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“ und bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen mit solchen Personen gleichgestellt werden, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet sind. Geimpfte und genesene erhalten daher auch ohne ein negatives Testergebnis entsprechenden Zugang zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen, zu Krankenhäusern oder zum Friseur. Auch gelten für geimpfte und genesene Personen keine Kontaktbeschränkungen.